Sie wurde zu einer Haftstrafe von fünf Jahren verurteilt, davon ein Jahr auf Bewährung. Strafmildernd sei zu werten, dass die Angeklagte zu der Tat provoziert worden sei. Ihr 21jähriger Lebensgefährte hat sich nach Auffassung des Schwurgerichts des schweren Diebstahls schuldig gemacht. Er erhielt eine Haftstrafe von drei Jahren, wovon ein Jahr zur Bewährung ausgesetzt wurde.
Die 20jährige frühere Jura-Studentin hatte im Herbst 2004 einen 46jährigen Mann aus Seraing auf dem Dach eines Appartementhauses in Lüttich erwürgt und ihn ausgeraubt. Die Staatsanwaltschaft war in ihrer Anklage davon ausgegangen, dass die Eupenerin den Mann mit dem Ziel getötet hatte, ihn danach zu berauben. Dieser Aufassung folgte die Jury nicht. Die Eupenerin konnte in dem Verfahren glaubhaft machen, dass sie sich zunächst gegen die Zudringlichkeiten ihres neuen Bekannten gewehrt habe. Im Laufe der Auseinandersetzung sei sie dann mit bloßen Händen und später mit Hilfe ihrer Strumpfhose gegen den Mann vorgegangen. Indes folgte das Gericht nicht der Darstellung der Angeklagten, sie habe in Notwehr gehandelt. Der 21jährige Lebensgefährte hatte ausgesagt, er sei an der Tötung nicht beteiligt gewesen, sondern er habe lediglich dabei geholfen, das verstorbene Opfer wegzuschaffen. Das Gericht wertete die Tötung und den gemeinsam begangenen schweren Diebstahl als getrennt von einander zu würdigende Straftaten.
Mordprozess Lüttich - Urteil gegen junge Frau gefällt
Eine 20jährige Frau aus Eupen ist am Lütticher Schwurgericht von den Geschworenen des Totschlags und des schweren Diebstahls für schuldig befunden worden.