In der Innenstadt ist das sonst möglich. Die Geschäftsleute am Eupener Werthplatz sehen darin auch eine Wettbewerbsverzerrung.
Die Stadt Eupen sagt dazu, dass die Straßenverkehrsordnung es verbiete, eine blaue Zone und gleichzeitig einen Langzeitparkplatz auszuweisen. Den Werthplatz benötige die Stadt als Langzeitparkplatz, somit sei er grundsätzlich gebührenpflichtig.
Der Sprecher der Geschäftsleute zeigt sich enttäuscht und fordert die Stadt auf, eine einheitliche Lösung für die Stadt zu finden.
mitt/fs