Beim Mietindex handelt es sich eine Anpassung an die Lebenshaltungskosten. Er ist an die Inflation gebunden. Wenn plötzlich das Leben im Allgemeinen teurer wird, steigen in der Regel auch die Mietpreise. Durch dieses Gesetz will die Wallonische Region verhindern, dass die Kaufkraft der Bürger weiter sinkt.
Das Gesetz gilt nur für bestehende Wohnmietverträge. Alle anderen Formen von Mietverträgen, wie etwa Studentenwohnungen, Garagen oder Geschäftsmietverträge, sind davon ausgeschlossen.
Wohnmietverträge, die ab dem 1. April 2016 in Kraft treten, werden allerdings ganz normal nach den ursprünglichen Regeln indexiert.
mitt/rs - Illustrationsbild: Jonas Hamers (belga)