Wie die Bundespolizei mitteilte, müssen die Erziehungsberechtigten mit zivilrechtlichen Forderungen rechnen. Weil die Kinder noch nicht strafmündig sind, wird die Attacke vom vergangenen Wochenende keine strafrechtlichen Konsequenzen haben. Durch die Steinwürfe war erheblicher Sachschaden entstanden, verletzt wurde aber niemand. Ein Hinweis aus der Bevölkerung brachte die Ermittler auf die Spur der Mädchen.
lrs/pma