Der Mann hatte sich vier Jahre lang immer wieder an seiner Tochter vergangen. Aus dieser Verbindung gingen zwei Kinder hervor, die heute drei und vier Jahre alt sind. Sozialhelfer hatten sich mehrfach mit der Lebensweise der besagten Familie beschäftigt. Das Opfer hatte sich aber immer geweigert, den Namen des Vaters ihrer Kinder preiszugeben. Da es sich um einen besonders schwerwiegenden Fall handelt, wurden dem Verurteilten die bürgerlichen Rechte für die Dauer von zehn Jahren aberkannt.
belga/pma