Der Einspruch von zwei Beamten der Stadt Lüttich gegen die Gutachter wurde abgelehnt. Sie hatten die Objektivität der Experten in Frage gestellt. Der Einspruch wurde abgelehnt mit der Begründung, die Experten hätten ihre Gutachten bereits vor dem Einspruch erstellt. Außerdem habe die Untersuchungsrichterin die Akte bereits im Dezember 2015 geschlossen und an die Staatsanwaltschaft weitergeleitet.
14 Menschen waren bei dem Unglück im Januar 2010 ums Leben gekommen, unter ihnen ein Student aus Galhausen.
meuse/mb - Archivbild: Michel Krakowski/BELGA