Die Geschworenen hielten in ihrer Begründung fest, dass sie mildernde Umstände berücksichtigt hätten. So habe die ehemalige Krankenschwester vor der Tat ein vorbildliches Leben geführt. Gleichzeitig hielt die Jury fest, dass jeder Mensch das Recht auf Leben habe.
Rita Henkinet hatte im März 2013 ihren 24-jährigen Sohn und ihre 26 Jahre alte Tochter erstickt. Ihr Versuch, sich anschließend mit einem Medikamentencocktail das Leben zu nehmen, misslang.
Benoît Henkinet, der jüngere Bruder der Angeklagten, wurde wegen unterlassener Hilfeleistung zu zwei Jahren Haft verurteilt, die Hälfte davon auf Bewährung.
belga/mh - Bild: Nicolas Lambert/BELGA