Für die Hälfte der Strafe erteilte das Gericht einen Aufschub auf Bewährung für die Dauer von fünf Jahren. Der 19-Jährige musste sich vor Gericht wegen einer angeblichen Vergewaltigung von zwei minderjährigen Freundinnen verantworten.
Die Richter kamen schließlich zu dem Urteil, dass eine Gewaltanwendung nicht erwiesen sei, und stufte die Vorwürfe gegen den Angeklagten als sexuelle Belästigung herab. Der Mann aus Bleyberg stand auch wegen anderer Verfehlungen, wie illegalem Drogen- und Waffenbesitz, vor Gericht.
Das Gericht verurteilte den Angeklagten zu einer weiteren achtmonatigen Haftstrafe und zu einer Geldbuße von 6.000 Euro. Die Verbüßung dieser Haftstrafe wurde ebenfalls für die Dauer von fünf Jahren zur Bewährung ausgesetzt.
belga/rkr