Sie hatte den 24-jährigen Sohn und die 26-jährige Tochter mit Medikamenten betäubt und dann erstickt. Die Geschworenen begründeten ihr Urteil damit, die behinderten Kinder hätten nicht in dem Maße gelitten wie es die Angeklagte behaupte, sie habe die Tat langwierig vorbereitet und sei auch nicht geistig verwirrt. Ihr Bruder wurde vom Vorwurf der Komplizenschaft freigesprochen, nicht aber vom Vorwurf der unterlassenen Hilfeleistung.
Über die Strafzumessung entscheiden die Geschworenen am Mittwoch, mit Unterstützung von Richtern. Es war das erste Mal, dass Richter in einem belgischen Geschworenenprozess auch bei der Urteilsfindung anwesend waren.
belga/fs - Bild: Nicolas Lambert/BELGA