Der DG-Minister plädierte bei dieser Gelegenheit für die Schaffung einer rechtlichen Grundlage zwischen NRW und Belgien. Weil es sich um eine föderale Befugnis handele, könne die DG ein solches Abkommen nicht selbst abschließen, bedauerte der DG-Minister.
Zwischen Belgien und Rheinland-Pfalz besteht ein ähnliches Abkommen bereits seit 2009. Gerade für die Bürger der Deutschsprachigen Gemeinschaft sei ein solches Abkommen zur Absicherung einer grenzüberschreitenden Notfallversorgung von großer Bedeutung, so Antoniadis.
mitt/rkr - Bild: Kabinett Antoniadis