Anfang August 2015 hatte er versucht, einen homosexuellen Mann zu töten, mit der Absicht seinen Wagen zu stehlen. Das Opfer hatte er über eine Kleinanzeige kontaktiert. Treffpunkt war ein Waldeingang, da er sich vorgenommen hatte, den Kadaver dort zu vergraben. Obwohl er das Opfer mit einem Messerstich am Hals verletzt hatte, konnte dieses entkommen.
Der erschwerende Vorwurf der Homophobie wurde vom Gericht nicht angenommen. Der Angreifer hatte erklärt, er habe einen homosexuellen Mann aus praktischen Gründen ausgewählt. Er hege keinen besonderen Hass gegen Menschen aufgrund ihrer sexuellen Orientierung. Dem Verurteilten drohte sogar eine Haftstrafe von 15 Jahren.
belga/mz