Ende Juli 2015 hatten die Eifeler Metall- und Zinkwerke einen Antrag eingereicht, um den Betrieb zu erweitern: Im Wesentlichen geht es dabei um eine Kraft-Wärme-Kopplungsanlage, die mit unbehandeltem Holz betrieben werden und in erster Linie den hohen Energiebedarf des metallverarbeitenden Unternehmens decken soll. Mit dem Überschuss an Wärmeenergie wollen die EMZ Holzbriketts produzieren.
Im Rahmen der öffentlichen Untersuchung hatte es rund 50 Einwände gegen den Antrag gegeben, das Büllinger Gemeindekollegium sah aber keinen Grund, den Antrag abzulehnen - zumal ein günstiges Gutachten der zuständigen wallonischen Behörden vorlag - und erteilte am 4. Dezember die Globalgenehmigung. Dagegen gab es wiederum drei Einsprüche: von zwei Privatpersonen und von der Interessengemeinschaft Oberes Ourtal VoG, die besorgte Anwohner im Zuge der Genehmigungsprozedur gegründet hatten. Damit war dann der zuständige Regionalminister Carlo Di Antonio als Einspruchsinstanz gefordert.
Zunächst werden die Einsprüche als zulässig ("recevable") erklärt - zusammengefasst ging es da um die Vermutung, dass bei EMZ, ehemals Staco eine Verschmutzung des Bodens vorliegen könnte - um gesundheitliche Risiken durch eine höhere Feinstaubbelastung, um ein höheres Verkehrsaufkommen durch Lkw, um die Auswirkungen auf die Umwelt und die Befürchtung, dass die Einhaltung der Genehmigung im Nachhinein nicht ausreichend kontrolliert werde (und hier waren insbesondere die Behörden der Wallonischen Region angesprochen).
Respekt der Sprachengesetzgebung und Fehler im Antrag
Darauf geht der nun gefasste Erlass aber gar nicht näher ein. Dem Minister geht es eher um zwei Punkte, die auf den ersten Blick etwas erstaunen: zum einen den Respekt der Sprachengesetzgebung und zum anderen um Fehler im Antrag selbst. Die Entscheidung des Büllinger Gemeindekollegiums soll demnach die Sprachengesetzgebung missachtet haben, weil sie in Deutsch gefasst wurde, der Antrag aber auch Französisch vorlag - der Minister (oder seine Juristen) berufen sich auf ein Staatsratsurteil von 2009, wonach auf einen in Französisch gefassten Antrag auch eine französische Entscheidung zu folgen habe. Das sieht der Minister offensichtlich anders. "Aus Gründen der Rechtssicherheit" müsse die Genehmigung abgelehnt werden
Als Einspruchsinstanz kann der Minister die angefochtene Genehmigung aber nun abändern (das nennt sich "pouvoir de réformation"). Der Minister hat also nochmal den eigentlichen Antrag prüfen lassen und kommt zu dem Schluss, dass er fehlerhaft oder zumindest unvollständig sei. Demnach haben sich die EMZ-Werke in ihrem Antrag für die Verbrennung und Lagerung von Holzrückständen und die Produktion der Holzbriketts auf die falschen Kategorien berufen. Knackpunkt: EMZ ging wohl davon aus, dass es sich bei den Sägemehl, Rinde oder Hackschnitzel um "Nebenprodukte" aus der Holzverarbeitung in Sägereien etc. handelt, laut Auslegung der Wallonischen Region handelt es sich aber um "ungefährliche Abfälle" aus diesem Prozess – und dafür wurden in erster Instanz nicht die richtigen Dokumente eingereicht... und darum hat der Minister in zweiter Instanz den Antrag auf Globalgenehmigung abgelehnt.
Die EMZ-Werke sind laut Josef Haas nicht mit der Auslegung des Ministers einverstanden - vor allem bleiben sie bei ihrer Interpretation, dass es sich bei den zu verwertenden Holzrückständen um "Nebenprodukte" handelt und nicht um Abfälle. Josef Haas spricht von einem "Denkfehler" und geht sogar weiter: hier handele es sich um einen "offensichtlichen Rechtsfehler" - und auf der Grundlage dessen wollen die Antragsteller den Minister dazu bringen, seine Entscheidung zurückzunehmen.
Für die Interessengemeinschaft Oberes Ourtal, durch deren Einspruch der Minister überhaupt erst mit der Sache befasst wurde, zeigte sich Michael Balter offen gestanden "überrascht". Der Minister habe "Verantwortung gezeigt". Auch wenn er nicht näher auf die Sorgen in Sachen Gesundheit, Umwelt und Verkehrssicherheit eingeht.
Text und Bildr: Stephan Pesch