In der Nacht zum 2. März 2013 soll die Krankenpflegerin aus Rocourt ihren beiden behinderten Kindern ein Beruhigungsmittel verabreicht haben, um sie später zu ersticken. Die 54-Jährige hat die doppelte Tötung bereits im Vorfeld des Prozesses zugegeben. Sie möchte jedoch mildernde Umstände geltend machen. Sie habe das Schicksal der nach ihrer Beschreibung schwerst behinderten Kinder nicht länger ertragen können.
Das Verfahren soll auch klären, ob sich der Bruder der Angeklagten, Benoît Henkinet, mitschuldig gemacht hat. Die Staatsanwaltschaft wirft Benoît Henkinet unterlassene Hilfeleistung vor, da seine Schwester ihm gegenüber die Tat mehrfach angekündigt habe.
Ein Urteil wird am 2. März erwartet.
ge/mz - Bild: Nicolas Lambert/BELGA