Seine Beunruhigung richtet sich insbesondere gegen die Beschlüsse, die die Auszahlung des Kindergeldes in andere EU-Mitgliedstaaten betreffen. Auch wenn der vorliegende Beschluss bestimmten Voraussetzungen unterliege, bleibe der Grundgedanke problematisch, so Arimont.
Zwar gelte die neue Regelung zunächst nur für Neuanträge. Ab 2020 können die Staaten diese Regelung aber auf alle Zahlungen anwenden - und dies soll für alle EU-Staaten gelten, nicht nur für Großbritannien.
Pascal Arimont kündigt an, die Kommission mit der besonderen Situation der Grenzgänger zu konfrontieren.
mitt/fs