Ein entsprechendes Dekret wird in zwei Wochen vom Wallonischen Parlament verabschiedet. Sobald das Gesetz im Staatsblatt erschienen ist, tritt es in der Regel zehn Tage später in Kraft.
Das Dekret gilt nur für bestehende Wohnmietverträge. Alle anderen Formen von Mietverträgen, wie zum Beispiel für Studentenwohnungen, Garagen oder Geschäfte, sind davon nicht betroffen.
mitt/fs - Illustrationsbild: Benoit Doppagne (belga)