Die Summe der hinterzogenen Steuern und Zinsen belaufe sich in diesen Fällen auf insgesamt rund 3,23 Millionen Euro, die Höhe der verhängten Strafzahlungen auf etwa 190.000 Euro. Die Zahl der Verdachtsfälle werde sich durch weitere Ermittlungsergebnisse bei Zulieferbetrieben noch erhöhen, hieß es.
Bei den Fällen geht es um Wein, den Winzer an der Steuer vorbei, also "schwarz", verkauft haben. Die Fahnder kamen den Weinbauern seit 2012 auf die Schliche, weil sie einen Teil ihrer Korken, Verschlüsse und Flaschen bei Zulieferern ohne Rechnung gegen Bares kauften - und diese Posten dann in Steuererklärungen nicht auftauchten.
Das Finanzamt Trier riet Winzern, die bislang noch nicht ins Visier der Steuerfahndung geraten sind, zu Selbstanzeigen. Diese führten nach Zahlung der Steuerschuld zur Straffreiheit.
dpa/rkr/km