Durch den Irrtum wurde der Mann vor fünf Jahren wegen eines Sexualverbrechens an einer 14-Jährigen in eine psychiatrische Anstalt eingewiesen. Im Dezember vergangenen Jahres ist der Sittentäter als geheilt aus der Psychiatrie entlassen worden. Nach Einschätzung eines Experten war der Mann nicht geisteskrank und für seine Tat voll schuldfähig. Durch die Sicherheits-Verwahrung in einer psychiatrischen Klinik ist der Vergewaltiger einer Gefängnis-Strafe entgangen.
Mutmaßlicher Entführer von Lütticher Mädchen durch Justizirrtum Gefängnisstrafe entgangen?
Der Hauptverdächtige für die Entführung der Lütticher Mädchen Nathalie und Stacy soll durch den Diagnose-Fehler eines Gerichts-Psychiaters für unzurechnungs-fähig befunden worden sein.