Finanzminister Van Overtveldt hat darauf hingewiesen, dass die niedrige Mehrwertsteuer dann nur noch für Wohnungen gilt, die älter als zehn Jahre alt sind.
Bislang konnte der ermäßigte Mehrwertsteuersatz von sechs Prozent auch auf Wohnungen angewendet werden, die älter als fünf Jahre sind.
belga/rkr - Illustrationsbild: Jonas Hamers (belga)