Bei Schäden durch geschützte Tiere werden in der Wallonischen Region derzeit Entschädigungen zwischen 125 und 12.500 Euro gezahlt. Beantragen kann man eine Entschädigung bislang bei Schäden durch den Dachs, den Otter, den Biber, den Reiher und den Kormoran.
Der zuständige Regionalminister für Ländliche Entwicklung, René Collin (CDH), will das Entschädigungsdekret nun auch auf den Wolf ausweiten. Der Wolf komme immer näher, antwortete Collin auf eine Frage im Wallonischen Parlament. Er sei bereits in Deutschland und in Frankreich.
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