Wie Betriebsleiter Jean-François Meys dem BRF auf Anfrage erklärte, seien die Anwälte noch dabei, das Urteil zu prüfen. Das Gericht Erster Instanz in Eupen hatte Renogen "mit sofortiger Wirkung" untersagt, mit Plastikresten durchsetztes Brennmaterial zu verwenden. Es hatte damit einer Klage der Gemeinde Amel im Eilverfahren stattgegeben. Renogen darf keine Plastikrückstände mehr verbrennen
Die Gemeinde kann das verwendete Brennmaterial wöchentlich unangemeldet kontrollieren. Für jeden festgestellten Verstoß muss Renogen ein Zwangsgeld von 10.000 Euro zahlen.
Auf die Frage, wie weit der Betrieb bei der geforderten Umrüstung der Anlage sei, antwortete Meys, man liege "im Plan". Das Unternehmen sei im Kontakt zu verschiedenen Behörden nicht untätig geblieben.
Text und Bild: Stephan Pesch