Das Biomasseheizkraftwerk Renogen darf keine Plastikrückstände mehr verbrennen. Das hat das Gericht Erster Instanz in Eupen entschieden. Das Urteil gibt der Gemeinde Amel in allen Punkten Recht. Sie hatte gegen den Betrieb ein Eilverfahren angestrengt. Bei Verstößen muss Renogen jeweils ein Zwangsgeld von 10.000 Euro zahlen.
Vor allem hat nun die Gemeinde eine Handhabe, um den Betrieb zu kontrollieren. "Das Urteil Erster Instanz besagt, dass Renogen ab sofort untersagt wird, Material zu verbrennen, das Plastikrückstände beinhaltet. Dies ist sofort umzusetzen und wird wöchentlich durch unangemeldete Kontrollen überprüft werden", erklärt Amels Umweltschöffe Stephan Wiesemes im BRF-Interview.
Text und Bild: Stephan Pesch