Den beiden Justizvollzugsbeamten war der Mann während eines Brauhausbesuchs in Köln entwischt. Die Staatsanwaltschaft prüft nun den Verdacht der "Gefangenenbefreiung".
Das heißt aber nicht automatisch, dass die Beamten bei der Flucht geholfen haben, so der zuständige Staatsanwalt, auch fahrlässiges Verhalten falle unter diesen Begriff.
wdr/rs