Die Vereinigung wollte im Zentrum von Lüttich eine Unterkunft für unbegleitete, minderjährige Flüchtlinge einrichten. Andere Bewohner des Gebäudes hatten gegen dieses Vorhaben geklagt und diese Klage wurde jetzt vor Gericht abgewiesen.
Der Richter erster Instanz erkannte zwar an, dass durch die Unterbringung der Flüchtlinge theoretisch zusätzliche Belästigungen für die anderen Mieter entstehen könnten, sah aber keinen konkreten Beweis für diese Befürchtung.
Außerdem sei aufgrund der aktuellen Situation die Unterbringung von unbegleiteten Minderjährigen dringlicher als die Interessen von Einzelnen, heißt es in dem Urteil weiter. Ob das Zentrum im Herzen von Lüttich gebaut wird, ist aber trotzdem nicht sicher. Weitere Klagen vor Gericht sind noch in Bearbeitung.
rtbf/ake - Illustrationsbild: Robert Atanasovski (afp)