Der Ombudsmann wird jetzt auch zur Anlaufstelle bei Verstößen gegen die Sprachengesetzgebung. In Zukunft sind die Behörden auch dazu verpflichtet die Bürger über die Beschwerdemöglichkeit beim Ombudsmann zu informieren. Außerdem sollen sogenannte Whistleblower besser geschützt werden.
vk