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Urteil gegen Theo Wilden: Ex-Ternell-Direktor muss 38.000 Euro zahlen

21.01.201616:15
Haus Ternell

Der ehemalige Direktor von Haus Ternell, Theo Wilden, ist in der zweiten Instanz zu einer viel höheren Entschädigungszahlung verurteilt worden. Die Aussetzung der Urteilsverkündung, die das Vervierser Strafgericht in erster Instanz ausgesprochen hatte, wurde in Lüttich bestätigt.

Theo Wilden, der ehemalige Direktor von Haus Ternell, hatte beim Prozess in erster Instanz von einem Komplott gesprochen. Die Ermittlungen waren aus seiner Sicht einseitig und gezielt gegen ihn geführt worden. Vorgeworfen wurde ihm unter anderem, private Gartenarbeiten in Auftrag gegeben zu haben, 4000 Liter Heizöl für private Zwecke auf Ternell-Rechnung bestellt zu haben. Auch wurde ihm vorgeworfen, private Kilometer auf Rechnung des Zentrums abgerechnet zu haben. Kurzum Missbrauch von Gesellschaftsvermögen und Urkundenfälschungen.

In der ersten Instanz hatte das Vervierser Strafgericht Theo Wilden für schuldig gesprochen, ihm aber die Aussetzung des Urteils für eine Dauer von drei Jahren gewährt. Die Staatsanwaltschaft hatte damals zwei Jahre Haft und 6.000 Euro Geldstrafe gefordert. Das Gericht hatte jedoch nur einzelne Punkte als erwiesen angesehen und ihn in vielen Punkten freigesprochen.

Härteres Urteil als erwartet

Theo Wilden, die Staatsanwaltschaft und das Haus Ternell gingen daraufhin in Berufung gegen das Urteil. Jetzt liegt das Urteil vor. Es fiel für den ehemaligen Direktor von Ternell viel härter aus. Das Urteil der ersten Instanz wurde nicht nur bestätigt, Theo Wilden wurde sogar in manchen Punkten für schuldig gesprochen. Dazu zählen die privaten Heizöllieferungen und der Betrug mit Fahrkostenrechnungen.

In erster Instanz war Theo Wilden zur Zahlung eines vorläufigen Schadenersatzes von annähernd 11.000 Euro an das Haus Ternell verurteilt worden. Jetzt muss er 38.000 Euro inklusive Zinsen plus 4.400 Euro an Prozesskosten zahlen.

Die Bestätigung des strafrechtlichen Urteils wurde unter anderem aufgrund der gesellschaftlichen und beruflichen Situation Wildens begründet, sowie mit der Tatsache, dass die Angelegenheit recht lange zurückliegt. Theo Wilden hatte auf Freispruch gehofft. Jetzt bleibt ihm nur noch die Möglichkeit, den Kassationshof auf Basis eventueller Formfehler anzurufen.

Chantal Delhez - Bild: BRF Fernsehen

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