Das Gericht bewertete die Selfies von dementen und betagten Menschen aus der Notaufnahme als Vertrauensbruch am Patienten. Das Gericht verurteilte alle Angeklagten wegen Verletzung des höchstpersönlichen Lebensbereichs durch Bildaufnahmen in neun Fällen. Zwei Angeklagte wurden zu Geldstrafen verurteilt.
Das Gericht folgte mit den Strafmaßen weitgehend den Forderungen der Staatsanwaltschaft.
dpa/rkr