Der Mann hatte zunächst mit Hilfe einer gefälschten Gehaltsabrechnung eine Wohnung in Lüttich angemietet. Diese Wohnung überließ er dann mehreren Untermietern, von denen er wiederholt unter Drohungen hohe Kautionen und Mietvorauszahlungen verlangte. Es ging um Beträge zwischen 800 und mehr als 1300 Euro.
Der "falsche Vermieter" blieb jedoch eigene Mietzahlungen an den eigentlichen Wohnungsinhaber schuldig. Insgesamt addierten sich die Zahlungsrückstände auf 5000 Euro. Die Richter sahen keine Gründe für eine Bewährung, zumal der Angeklagte einschlägig vorbestraft war.
belga/rs