Die Taten erstrecken sich auf einen Zeitraum zwischen 2005 und 2014. In dieser Zeit soll der Eupener auch kinderpornographische Bilder und Videos besessen und weiter verbreitet haben. Die Aufnahmen sollen zum Teil zehn- und zwölfjährige Mädchen zeigen, die Opfer von Vergewaltigungen wurden.
Ein Gerichtsexperte bescheinigte dem jungen Eupener weder verminderte Intelligenz, noch andere geistige Störungen. Das Risiko zum Wiederholungstäter zu werden, schätzte er als gering ein.
Die Staatsanwaltschaft forderte 18 Monate Gefängnisstrafe auf Bewährung. Der Anwalt des Angeklagten forderte eine Aussetzung der Strafforderung.
belga/dop - Bild: Julien Claessen/BRF