Der Türsteher gab an, der Mann habe ihm keinen plausiblen Grund genannt, weshalb er sich dort aufhielt, sondern darauf bestanden, Polizist zu sein. Er räumte ein, ihn "leicht geohrfeigt" zu haben.
Der Mann hatte angegeben, der Rausschmeißer habe ihn in den Nacken gepackt, an den Haaren gezogen und einen Faustschlag versetzt. Das Gericht zeigte sich davon nicht überzeugt. Angesichts der Statur des Türstehers hätte er dann ganz andere blaue Flecken aufweisen müssen.
Es entschied, der Türsteher habe in vertretbarem Rahmen gehandelt.
meuse/fs