Gegen das Urteil zog der Mann vor den deutschen Bundesgerichtshof. Der ließ seine Revision zu und gab dem früheren Lkw-Fahrer zumindest in Teilen Recht. Laut Bundesgerichtshof ist die Verurteilung wegen des gefährlichen Eingriffs in den Straßenverkehr in mehr als 100 Fällen nicht zulässig. Die Karlsruher Richter sind der Ansicht, dass sich der Mann in diesen Fällen nur wegen Waffenbesitzes und Sachbeschädigung schuldig gemacht hat.
Der Fernfahrer hatte zwischen 2008 und 2013 mehr als 700 Mal aus seinem Lastwagen heraus auf andere Fahrzeuge geschossen. Unter anderem auch auf der A61 und der A3. Dabei wurden mehrere Menschen verletzt, eine Frau wurde von einem Querschläger am Hals getroffen und lebensgefährlich verletzt.
swr/mz - Illustrationsbild: Kurt Desplenter (belga)