Wenn es auf Silvester zugeht, dann hat man im Kelmiser Baumarkt Tychon alle Hände voll zu tun. Böller, Kracher und Feuerwerkskörper gibt es hier in Hülle und Fülle. Die Abnehmer sind nicht nur Ostbelgier, sondern in allererster Linie Deutsche aus der Grenzregion. Rund 90 Prozent des Bestandes werden nach Angaben von Tychon-Mitarbeiter Danny Derwall an Deutsche verkauft.
Warum die deutschen Nachbarn ihre Böller ausgerechnet in Belgien kaufen, ist ebenso schnell wie simpel erklärt. "Weil die hier stärker sind als in Deutschland", so ein Tychon-Kunde aus Aachen. "Die sind preiswerter und lauter als in Deutschland", sagt ein anderer Kunde, der sich aus Stolberg nach Kelmis begeben hat.
"Die haben einen besseren Effekt als die bei uns", fügt seine Freundin noch hinzu. Die Stolberger kommen jedes Jahr nach Kelmis, um ihr Silvesterfeuerwerk zu kaufen - manchmal sogar zwei Mal im Jahr. "Ich war vor Weihnachten schon mal hier. Da ist hier weniger los und weniger Andrang als kurz vor Silvester", erklärt der junge Mann.
Lauter, schöner, verboten
Tatsächlich sind in Belgien andere Kaliber erlaubt als in Deutschland. Piraten-Kracher dürfen zum Beispiel so viel Pulver enthalten, dass sie eine kleine Druckwelle auslösen. Und bei Raketen ist rund drei mal so viel Pulver erlaubt wie in Deutschland. Unterm Strich sind die belgischen Kracher damit nicht nur lauter, sondern angeblich auch schöner, da sie mehr Weißpulver enthalten.
Der Gebrauch von belgischen Böllern ist in Deutschland auch eigentlich verboten. "Wir dürfen die normalerweise gar nicht holen und besitzen. Wenn Polizisten kommen und das sehen, dann kassieren die die ein", erklärt die Stolbergerin.
Die Bedingungen für den Kauf von Böllern sind aber auch in Belgien streng. Auch bei Tychon wird peinlich genau drauf geachtet, in welche Hände die Kracher gehen. Jeder Käufer muss sich mit Name und Adresse in eine Liste eintragen. "Wir fragen dann auch nach dem Ausweis, weil wir nicht an unter 16-Jährige verkaufen dürfen. Wenn alles ausgefüllt ist, geben wir die Ware raus. Wenn mal eine Kontrolle wäre, dann haben wir den Beweis", erklärt Tychon-Mitarbeiterin Brigitte Lampertz.
Wer also über 16 ist, darf das neue Jahr getrost mit einem Feuerwerk um Mitternacht begrüßen – jedenfalls in der DG. Denn hier gibt es - im Gegensatz zu Verviers oder Lüttich - nach wie vor kein Verbot für Silvesterfeuerwerke. Dem lauten und bunten Treiben, mit dem nach altem Aberglauben böse Geister vertrieben werden sollen, dürfte hier also nichts im Wege stehen.
Text und Bilder: Melanie Ganser