Die Übernahme zahlreicher Kompetenzen im Bereich der Beschäftigungspolitik von der Wallonischen Region stellt die Deutschsprachige Gemeinschaft vor große Herausforderungen. Stichtag ist der 1. Januar 2016 - ab dann gilt die Zuständigkeit. Das bedeutet auch, dass die DG die Möglichkeit hat, stärkeren und direkten Einfluss auf die Entwicklung von Beschäftigung und Arbeitslosigkeit zu nehmen.
Im Grunde sind sich die Sozialpartner Arbeitgeber und Arbeitnehmer einig: Auch wenn es einen positiven Trend bei der Entwicklung der Arbeitslosenzahlen in der DG gibt, so muss hier noch eine Menge geleistet werden, besonders, was die politischen Rahmenbedingungen betrifft.
Volker Klinges, Geschäftsführer des Arbeitgeberverbandes in der DG, sagte im BRF-Gespräch, es sei von großem Vorteil, dass man jetzt eine angepasste, zielgerichtete ostbelgische Beschäftigungspolitik betreiben könne. Dazu gehöre auch der hinzugekommene Bereich der Kontrolle und Funktionen und damit der Verfügbarkeit von Personen auf dem Arbeitsmarkt.
Bezüglich der Schaffung von Beschäftigungsanreizen sagte Klinges, man müsse vordringlich die Frage klären, ob man hier nach dem zu lange praktizierten "Gießkannenprinzip" vorgehen solle oder nicht doch mit der Priorisierung von Zielgruppen und Sektoren. Dazu gehöre auch die Zurverfügungstellung finanzieller Erleichterungen. Wichtig sei es, so Klinges, die wirtschaftliche Basis der Gemeinschaft zu stärken.
Auf die Tagesordnung gehöre zudem das Thema Mobilität, so etwa beispielsweise die Frage der Zumutbarkeit, aus dem von Arbeitslosigkeit deutlich stärker betroffenen Norden zur Arbeit in den Süden der Gemeinschaft zu fahren.
Rudi Schroder - Archivbild: BRF