Mit dem Beginn des neuen Jahres ist die Gemeinschaft zuständig für die Beschäftigungspolitik. Die Befugnis ist im Rahmen der 6. Staatsreform von der Wallonischen Region an die Deutschsprachige Gemeinschaft gegangen. Eine eigene DG-Politik in Sachen Beschäftigung ist aber erst ab 2018 vorgesehen. So hat es die zuständige Ministerin Isabelle Weykmans formuliert. Das kommende Jahr soll der Reflexion mit Sozialpartnern und den Fraktionen dienen. 2017 sollen dann über die parlamentarische Arbeit die politischen Weichen gestellt werden.
Doch in der Praxis geht es gleich zu Jahresbeginn richtig los - vor allem für das Arbeitsamt der DG. Es wird dann unter anderem auch für die Kontrolle und Sanktionen zuständig sein, die zuvor das föderale ONEM abgedeckt hatte.
Die vielen zusätzlichen Aufgaben haben auch personelle Folgen, wie Arbeitsamt-Direktor Robert Nelles erläutert. "Wir werden ab dem 1. Januar mehr oder weniger zehn Personen zusätzlich haben. Davon waren viereinhalb Personen schon da und werden also nicht neu rekrutiert, sie wechseln einfach nur ihren Arbeitgeber. Fünfeinhalb Personen werden neu rekrutiert, um die neuen Aufgaben wahrzunehmen", so Nelles.
Im BRF-Interview spricht Nelles auch darüber, mit welcher Stimmung er in Hinblick auf die Kompetenzerweiterung ins neue Jahr geht, was die neuen Befugnisse für das Arbeitsamt der DG bedeuten und was ab dem 1. Januar für ihn und seine Klientel anders sein wird.
Rudi Schroder - Archivbild: Nicolas Lambert (belga)