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DG-eigene Beschäftigungspolitik nicht vor 2018

29.12.201511:18
  • Staatsreform
Ministerin Isabelle Weykmans (15.9.)
Ministerin Isabelle Weykmans (Archivbild)

Nach der Übertragung weiterer Befugnisse der Beschäftigungspolitik im Rahmen der 6. Staatsreform ist mit einer DG-eigenen Politik Anfang 2018 zu rechnen. Ministerin Weykmans will der Regierung, dem Parlament und den Sozialpartnern zwei Jahre Zeit geben.

Das kommende Jahr soll der Reflexion dienen: 2016 sollen sich die Sozialpartner und die Vertreter der Fraktionen Gedanken über eine Anpassung dieser Kernbefugnis machen, 2017 sei dann für die parlamentarische Behandlung veranschlagt. Vordringlich sei es jetzt, die bestehenden Dienstleistungen aufrecht zu erhalten.

Gleichzeitig wolle die Regierung der Arbeitsgruppe ein Jahr Zeit geben,die bestehenden Maßnahmen und Angebote einer Prüfung zu unterziehen, ggf. zu verändern, auszudünnen oder zu erweitern. Allein im Aktivierungsbereich gebe es ein gutes Dutzend. Dass dieser Prozess aufwendig sei, zeige auch, dass die anderen Regionen, die diese Erweiterung bereits 2014 erhielten, noch keine Novellierung der Materie vorgenommen hätten.

Wäre die ganze Beschäftigungspolitik dann in Eupen? Nicht ganz, die Reizworte der Verfügbarkeit auf dem Arbeitsmarkt etwa, der aktiven und der passiven, bleiben, gesamtbelgisch, föderal. Und die Dienstleistungsschecks, bzw. das Maß ihrer Steuerabzugsfähigkeit, ist weiterhin in Namur, zumindest vorerst.

Frederik Schunck - Bild: Nicolas Lambert (belga)

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