Ab sofort ist die Deutschsprachige Gemeinschaft unter anderem zuständig für die Arbeitslosenkontrolle und die Arbeitsmarktpolitik und Beschäftigungsbeihilfen, wie zum Beispiel die Reduzierung von Sozialbeiträgen bei der Einstellung von Arbeitslosen. Auch die Beschäftigung über Artikel 60 und 61 über die ÖSHZ, Praktikumsbeihilfen, die lokalen Arbeitsagenturen oder Bildungsurlaub gehören ab sofort dazu.
Für diese und andere Maßnahmen zur Belebung des Arbeitsmarktes überweist die Wallonische Region im kommenden Jahr zusätzlich rund 19 Millionen Euro nach Eupen. Der Betrag wird später dann kontinuierlich erhöht.
Ziel der Übertragung ist es besser auf die spezifischen Bedürfnisse des hiesigen Arbeitsmarkts reagieren zu können.
Volker Krings - Illustrationsbild: Thierry Roge (belga)