Wer in Huy oder Verviers dennoch mit Leuchtraketen ins neue Jahr feiern möchte, muss einen Antrag bei der Gemeinde stellen.
In Lüttich gilt unterdessen Null-Tolleranz für Sylvesterböller. Dadurch soll eine mögliche Panikreaktion vermieden werden. Feuerwerkraketen dürfen in Lüttich zudem nur privat und nicht im öffentlichen Raum gezündet werden.
In den Gemeinden der Deutschsprachigen Gemeinschaft gibt es bis auf weiteres kein Verbot von Sylvesterfeuerwerk. Die Leiter der Polizeizonen Eifel und Weser-Göhl haben bislang auch keine Empfehlung in diese Richtung ausgesprochen, wie dem BRF auf Nachfrage bestätigt wurde.
dh/mz - Illustrationsbild: Francis R. Malasig (epa)