Dort hatte er eine Klausur endgültig nicht bestanden und war daraufhin exmatrikuliert worden. Dadurch hatte er keine Berechtigung, an einer deutschen Universität weiter Medizin zu studieren.
Als der RWTH dies bekannt wurde, exmatrikulierte sie den Studenten ihrerseits. Dagegen setzte sich dieser vor dem Verwaltungsgericht zur Wehr: ohne Erfolg. Dem Studenten bleibt nun noch der Gang in die nächsthöhere Instanz, das Oberverwaltungsgericht.
an/rs - Bild: Uniklinik Aachen