Das Gericht gab ihr Recht. Eine solche Feier mit zahlreichen Gästen, Tanz und Gesang falle unter die Verbote für den als stillen Feiertag besonders geschützten Karfreitag.
lnw/fs
Eine muslimische Beschneidungsfeier am Karfreitag ist von der Stadt Köln untersagt worden.
Das Gericht gab ihr Recht. Eine solche Feier mit zahlreichen Gästen, Tanz und Gesang falle unter die Verbote für den als stillen Feiertag besonders geschützten Karfreitag.
lnw/fs