Außerdem muss er 9.000 Euro Strafe zahlen. Das hat das Lütticher Strafgericht geurteilt. Auch muss er auf seine Kosten das Urteil und seine Begründungen in den beiden Tageszeitungen La Libre und Le Soir veröffentlichen lassen.
Dieudonné versucht immer wieder, mit judenfeindlichen Aktionen zu provozieren. Und immer wieder bekommt er deswegen Ärger mit der französischen Justiz. Nach einem Auftritt in Herstal im März 2012 hatte auch die Lütticher Staatsanwaltschaft Klage gegen Dieudonné eingereicht. Daraufhin erfolgte am Mittwoch die Verurteilung.
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