In der DG gibt es seit 2010 einen Ombudsdienst. Er geht zurück auf einen Besechluss des PDG aus dem Jahr 2009. Seine Befugnisse sollen jetzt ausgeweitet werden.
Cédric Langer ist seit der Einrichtung des Dienstes vor fünf Jahren der Ombudsmann der DG. Gut 200 Anfragen kommen pro Jahr bei ihm an. "Als Ombudsmann der DG bin ich dafür zuständig, um Entscheidungen der Verwaltungsbehörde des Ministeriums der DG zu bearbeiten", erklärt Langer seine bisherige Hauptaufgabe. Oft sind es aber auch Informationsanfragen, mit denen die Bürger sich an ihn wenden.
Damit ein Ombudsmann eine Beschwerde bearbeiten darf, gibt es genaue Regeln. Eine der wichtigsten: Der Weg zum Ombudsmann muss die letzte Möglichkeit sein, bevor es zu einer Klage vor Gericht kommt.
Bisher ist der DG-Ombudsmann ausschließlich für Beschwerden bezüglich der Verwaltungsbehörden der DG zuständig. Das soll nun ausgeweitet werden. Sollte das Parlament den Änderungsvorschlag annehmen, ist der Ombudsmann künftig auch zuständig, wenn die Beschwerde sich gegen eine Gemeindeverwaltung oder gegen Einrichtungen, die im Auftrag der DG arbeiten, richtet.
Außerdem sollen beim Ombudsdienst künftig Beschwerden über Verstöße gegen die Sprachengesetzgebung gesammelt werden. Damit erhält die DG eine eigene Möglichkeit, um gegen Missachtung der Sprachgesetzgebung vorzugehen. Das kann bisher nur die föderale Sprachenkontrollkommission. Mit der Sammelstelle könnte die DG Probleme schneller erfassen und einfacher Druck auf die betroffenen Stellen aufbauen.
In den kommenden Monaten soll das Parlament über die neuen Befugnisse beim Ombudsdienst abstimmen. Die Änderungen könnten dann ab 2016 in Kraft treten.
Der Ombudsmann im Netz: www.dg-ombudsmann.be
Sprechstunden der Ombudsdienstes: Jeden Mittwoch auf Termin im Parlament, Platz des Parlaments, 1 in 4700 EUPEN. Termine und auch Auskünfte per Mail, Post oder Telefon (gratis unter: 0800/98759).
AKe - Bild: BRF