Das Verfassungsgericht hat am Donnerstag entschieden, dass das Förderdekret der wallonischen Regierung für Freiberufler die Deutschsprachigen ausschließt und somit nicht verfassungskonform ist. Der Staatsrat hatte sich in einer Vorab-Frage an das Verfassungsgericht gewandt, nachdem ein Freiberufler aus der DG das wallonische FOREM verklagt hatte.
Der Hintergrund: 2011 hatte die Regierung in Namur ein Dekret mit dem Namen "Airbag" verabschiedet. Es sollte bei einem Sprung in die Selbstständigkeit die Risiken abfedern.
Namur argumentierte, das sei Arbeitsmarktpolitik - wofür die DG zuständig ist. In Eupen sah man es ähnlich wie im Gutachten des Staatsrates: Das sei Wirtschaftspolitik, und somit stehe die Förderung jedem Freiberufler in der Wallonie offen, ob französisch- oder deutschsprachig.
Diese Sicht ist am Donnerstag vom Verfassungsgericht gefestigt worden.
belga/fs - Illustrationsbild: Kurt Desplenter (belga)