Gleich vier Betreiber von Imbissläden und Schnellrestaurants im Eupener Land müssen sich auf hohe Geldstrafen einstellen.
Das Gericht Erster Instanz verhandelte am Montag mehrere Fälle von Sozialbetrug. Dabei ging es um Beschäftigte im Horeca-Sektor, die nicht ordnungsgemäß angemeldet waren. Das Gesetz sieht für den Fall eines Schuldspruchs 3.600 Euro Mindeststrafe pro erwischtem Arbeitnehmer vor.
rs