Im Wettbewerb um den Bauauftrag zum Eupener Wetzlarbad hat ein Anbieter Einspruch gegen das Vergabeverfahren eingereicht. Dabei geht es um den Bericht des Architekten zur Vergabe des Auftrags. Der Anbieter klagt also gegen die Empfehlung des Architekten zur Vergabe des Auftrags.
Auf Nachfrage des BRF teilte der Eupener Bauschöffe Michael Scholl mit, dass solche Klagen bei großen Bauaufträgen an der Tagesordnung seien. Man erhoffe sich demnach eine schnelle Entscheidung. Die Sache soll am 19. Oktober in öffentlicher Sitzung vor dem Staatsrat verhandelt werden.
Sollte der Klage allerdings stattgegeben werden, könnte sich der Baubeginn des Wetzlarbades im ungünstigsten Fall um mehrere Monate verzögern.
mitt/ake - Archivbild: BRF