Ein radikaler Vervierser Imam, der aufgrund seiner Hasspredigten einen Ausweisungsbescheid erhalten hatte, lebt auch nach Ablauf der Frist von dreißig Tagen noch stets an seinem Wohnort in Dison. Die Polizei erklärte, sie beobachte die Lage in Abwartung einer Order des Ausländeramts. Dieses erklärte die Verzögerung mit der aktuellen Arbeitsüberlastung durch die Flüchtlingswelle.
belga/fs