Eine katholische Grundschule muss einen katholischen Schulanfänger bevorzugt vor Kindern anderer Glaubensrichtungen aufnehmen. Das Verwaltungsgericht Aachen teilte am Mittwoch einen entsprechenden Eilbeschluss mit. Ein katholisches Kind war demnach von der katholischen Grundschule in Euskirchen abgelehnt worden. Die Eltern hatten dagegen geklagt.
In der Schule gibt es nach Angaben des Gerichts auch eine Klasse mit nicht-katholischen Schulanfängern, von denen mehrere eine Gemeinschaftsschule in zumutbarer Entfernung erreichen könnten. Sogenannte religiöse Bekenntnisschulen würden aber für zugehörige Kinder eingerichtet, stellten die Richter fest. Falls die Nachfrage die Aufnahmekapazität übersteige, müsse den zugehörigen Kindern der Vorrang gegeben werden.
Gegen den Beschluss kann das Land Nordrhein-Westfalen Beschwerde einlegen.
dpa/rs - Illustrationsbild: Laurie Dieffembacq (belga)