Die Unterfinanzierung der DG zu beheben ist wichtig, weil die Gemeinschaft sonst ab 2016 selbst fehlende Beträge in der Krankenhausfinanzierung ausgleichen müsste. Zurzeit kommt die Gemeinschaft bereits für zahlreiche Altenheimplätze auf, die im Zuge der sechsten Staatsreform nicht berücksichtigt wurden.
Jetzt gilt es also, eine Lösung zu finden, bei der die Finanzierungsgesetze des Landes nicht angepasst werden müssen. Die sind für die Föderalregierung laut Paasch nämlich "unantastbar". Im Gespräch sind deshalb mehrere, "technische" Lösungsvorschläge. So könnte es zum Beispiel ein zusätzliches Gesetz für die DG geben, oder man könnte der Gemeinschaft erlauben, die fehlenden Gelder über einen Fonds zu beziehen. Laut Paasch werden zurzeit rund 40 dieser Möglichkeiten geprüft. Dabei ist die Herausforderung, die Ansätze auch mit der existierenden Gesetzgebung und den europäischen Normen in Einklang zu bringen.
Bei der Unterfinanzierung der DG geht es darum, dass der Föderalstaat im Zuge der sechsten Staatsreform Zuständigkeiten an die Gemeinschaft übertragen hat, ohne die dazu nötigen Mittel zu überweisen. Anscheinend wurden bei der Berechnung veraltete Zahlen benutzt. Laut Regierung entgehen der Gemeinschaft deshalb rund sieben Millionen Euro pro Jahr.
Anne Kelleter - Bild: Thierry Roge (belga)