Die Wallonische Region reicht weitere Zuständigkeiten im Bereich der Arbeitsmarktpolitik an die Deutschsprachige Gemeinschaft weiter. Diese Zuständigkeiten hat die Region im Zuge der Sechsten Staatsreform vom Föderalstaat erhalten. Ab 2016 sollen diese Kompetenzen jetzt direkt von Eupen für den DG-Arbeitsmarkt ausgeübt werden.
Maßnahmen auf DG-Bedürfnisse abstimmen
Konkret bedeutet dies, dass die DG-Regierung eigenständig darüber entscheiden kann, welche Vorteile ein Unternehmen erhält, wenn es beispielsweise einen älteren Arbeitslosen einstellt. Das können sowohl direkte Zuschüsse sein als auch ein reduzierter Satz der Sozialabgaben des eingestellten Arbeitslosen. In letzterem Fall zahlt die DG die Differenz zum üblichen Sozialbeitrag in die föderale Sozialkasse.
Damit kann die DG auf die Eigenheiten auf dem hiesigen Arbeitsmarkt besser reagieren. Zwischen der DG und der Wallonie gibt es hier fundamentale Unterschiede. So muss die Wallonie vor allem die Jugendarbeitslosigkeit in den Griff bekommen. In der DG spielt sie fast keine Rolle. Stattdessen gilt es in der DG vor allem ältere Arbeitslose in den Arbeitsmarkt zu integrieren.
19 Millionen Euro zusätzlich
Für diese und andere Maßnahmen, die den Arbeitsmarkt in der DG beleben sollen, stehen der DG-Regierung bis 2024 jährlich rund 19 Millionen Euro zur Verfügung. Diese Finanzmittel überweist die Wallonische Region ab 2016 zusätzlich nach Eupen. "Der Betrag entspricht proportional zur DG dem, was auch die Wallonische Region für diesen Bereich vom Föderalstaat erhalten hat. Das Angebot ist also sehr fair", sagte DG-Ministerpräsident Oliver Paasch im BRF-Interview.
Ab 2024 nimmt der Betrag von 19 Millionen Euro in den Folgejahren kontinuierlich ab und endet 2034 bei 14 Millionen Euro. Dieser Mechanismus, der auch in der Wallonie gilt, sorgt dafür, dass sich die DG an der Haushaltssanierung Belgiens beteiligt. Zusammen mit den Zuständigkeiten, die die DG jetzt schon in der Beschäftigungspolitik ausübt, liegt das Budget dann bei 23 Millionen Euro.
CSP-Opposition begrüßt Übertragung
Applaus für die Übertragung der neuen Zuständigkeiten gibt es auch von der CSP-Opposition. "Für die Deutschsprachige Gemeinschaft ist das ein unbestreitbarer Gewinn", erklärte Herbert Grommes von der CSP per Pressemitteilung. "Unsere Gemeinschaft und die Region haben lange verhandelt, um die hier vor Ort bestehenden Dienste des Arbeitsamtes durch weitere Bereiche zu ergänzen und somit das Angebot für die ostbelgische Bevölkerung noch attraktiver zu machen". Auch wenn die CSP bei der Pressekonferenz der Regierungen am Donnerstag in Namur nicht anwesend war, glaubt Grommes, dass "die Kontakte zwischen CSP und CDH den Ausgang dieser Gespräche beflügelt hätten."
Dienstleistungschecks ausgenommen
Ursprünglich wollte die DG auch die Zuständigkeit für die Dienstleistungschecks erhalten. Letztlich entschied die Wallonische Region jedoch, diese Kompetenz nicht zu übertragen. "Die Kosten, die durch die Dienstleistungschecks auf die Teilstaaten zukommen, schwanken noch sehr stark. Wir wissen selbst noch nicht genau, wie sich die Nutzung der Dienstleistungschecks entwickelt und welche finanziellen Anstrengungen damit verbunden sein werden. Daher haben wir entschieden, dass die Dienstleistungschecks eine rein regionale Materie bleiben", erklärte die wallonische Beschäftigungsministerin Eliane Tillieux.
Wohnungsbau und Raumordnung
Im zweiten Halbjahr wollen DG-Regierung und Wallonische Region in Arbeitsgruppen über die Übertragung von Zuständigkeiten im Bereich Wohnungsbau beraten. Der wallonische Ministerpräsident Paul Magnette erteilte den DG-Forderungen zur Raumordnung jedoch (erneut) eine Abfuhr. "Zwischen uns (der DG und der Wallonischen Region) gibt es keine Tabus, wir reden über alles. Aber in Sachen Raumordnung müssen wir aufpassen, dass am Ende nicht Unterregionen in der Wallonie gegeneinander konkurrieren", so Magnette im BRF-Interview.