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Manfred Theissen zu einem Jahr Haft auf Bewährung verurteilt

22.06.201510:02
Der damalige AS-Direktor Manfred Theissen beim Fußballverband in Brüssel (Bild: 7. April 2011)
Der damalige AS-Direktor Manfred Theissen beim Fußballverband in Brüssel (Bild: 7. April 2011)

Wegen Urkundenfälschung ist der ehemalige AS-Direktor Manfred Theissen zu einem Jahr Haft auf Bewährung verurteilt worden. Die AS Eupen wurde freigesprochen.

Das Eupener Strafgericht hat am Montagmorgen den früheren Direktor der AS Eupen, Manfred Theissen, zu einem Jahr Haft auf Bewährung verurteilt, die AS wurde freigesprochen.

Damit folgte das Eupener Strafgericht der Argumentation der Anklage und befand Theissen der Fälschung mit betrügerischer Absicht für schuldig. Er habe versucht, für die AS Vorteile zu erhalten.

Das Gericht sah es als erwiesen an, dass Manfred Theissen einen schriftlichen Einspruch gefälscht und rückdatiert hatte, den er im März 2011 dem belgischen Fußballverband zugeschickt hatte. Dabei ging es um die Wertung eines Nachholspiels Lierse SK gegen den KV Mechelen und um den Einsatz eines Spielers ohne gültige Lizenz. Der Ausgang des Spiels hatte Auswirkungen auf den Abstiegskampf in der ersten Fußball-Division.

Bei der Verhandlung vor einem Monat hatte Manfred Theissens Anwalt erklärt, man habe sich von vornherein auf seinen Mandanten eingeschossen, es sei versäumt worden, belastend und entlastend zu ermitteln.

Das Gericht betonte in seiner Urteilsbegründung, die Verteidigungsrechte seien respektiert worden. Es verurteilte Theissen außerdem zu einer Geldstrafe von 6000 Euro, die zur Hälfte zur Bewährung ausgesetzt wurde. Zivilrechtlich wurde die Forderung des Fußballverbandes nach einem vorläufigen Euro für zulässig und begründet erklärt.

Alles deutet darauf hin, dass Manfred Theissen gegen das Urteil in Berufung gehen wird.

Theissens Anwalt Axel Kittel reagierte enttäuscht auf das Urteil, das er nicht nachvollziehen kann: "Eines der Probleme mit der Begründung des Urteils ist zum Beispiel die ganze Situation der Union Belge, die ja so oder von Amtswegen hätte überprüfen müssen, ob der Spieler für das Spiel berechtigt war. Und selbst wenn - was wir ja bestreiten -  das Schreiben erst am 23. März verschickt worden sein soll, dann ist die Union Belge immer noch in der Frist, um von Amtswegen zu prüfen, und das hat sie ja auch schlussendlich gemacht. Also ein Schaden der Union Belge ist hier gar nicht ergeben."

Chantal Delhez - Archivbild: Eric Lalmand (belga)

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