2 Kommentare

  1. Man kann die Luxemburger zu ihren drei Volksabstimmungsergebnissen nur gratulieren! Alle drei Vorschläge waren unsinnig (und sollten der gegenwärtigen Regierung m. E. nach Wählerpotential sichern). Vielleicht wird dies in Luxemburg und darüber hinaus als Signal verstanden, dass man nicht sämtliche gewachsene und bewährte Strukturen (insb. das Wahlrecht ab der Volljährigkeit sowie das Wahlrecht als Staatsbürgerrecht) aus Gründen von Diskriminierungsängsten und Inklusionsvorstellungen über Bord werfen sollte.

    Das Wahlrecht sollte ein Privileg eines jeden Staatsbürgers bleiben - gleich um welchen und wessen Staat es sich handelt.