Dies hat der Lütticher Generalprokurator Cédric Visart de Bocarmé heute erklärt.
Die RTBF hatte von der Hypothese gesprochen, dass die Gaskatastrophe die Folge eines Selbstmordes in einem Appartement der ersten Etage des Gebäudes gewesen sein könnte.
Nach Angaben der Justiz gibt es dafür keine Beweise. Die Sachverständigen seien noch mit ihren Untersuchungen beschäftigt und hätten noch keine Schlussfolgerungen gezogen.
belga/pma